Importante: sobre la sentencia del TJUE y la #OpEuribor

La importancia de la Sentencia del Tribunal de Justicia de la UE sobre la legislación hipotecaria y de desahucios española:

https://docs.google.com/file/d/0B2pCX4lNZffKSk9CVXNzRlRScjQ/view?sle=true

Dice el TJUE que el procedimiento de ejecución hipotecaria, que se reduce a 10 días, no permite al ejecutado (potencial desahuciado) defenderse contra posibles cláusulas abusivas -entre las que podríamos incluir la manipulación de intereses que denunciamos en #OpEuribor- por lo que dicha legislación española es contraria a la Directiva Europea de protección de los consumidores.

Ya teníamos una herramienta para oponernos a las ejecuciones

http://opeuribor.es/2012/10/21/opoposicion-oponte-a-tu-ejecucion-hipotecaria/

Ahora hemos subido el primer modelo de Demanda para un proceso Declarativo de anulación de intereses referenciados al Euribor

http://opeuribor.es/2013/03/14/nuevo-modelo-demanda-de-juicio-declarativo/

Todo vuestro!!!

#SíSePuede #DesahuciosIlegales

Nuevo Modelo: Demanda de Juicio Declarativo

Hoy se hará publica la sentencia del Tribunal de Justicia de la Unión Europea sobre lo absurdo de nuestro ordenamiento jurídico en materia hipotecaria y de defensa de los consumidores ante los bancos.
Nosotros, mientras tanto, seguimos trabajando. El futuro no es competición sino colaboración. Muestra de ello el fenomenal trabajo de Pepe Giménez (@Pespe1956), que pone a disposición de todos un eleboradísimo modelo de DEMANDA DE JUICIO DECLARATIVO para anular el Euribor en aquellos supuestos en que el hipotecado ya ha sido ejecutado y su inmueble va a ser subastado. Naturalmente los profesionales sabrán sacar provecho de todo lo que contiene este modelo. No sólo para los ejecutados, también para los deudores al corriente de sus deudas.
Gracias a todos.

*Aprovechamos para adjuntar las traducciones juradas de las sentencias del caso Barclay’s respecto al fraude del Libor, que se corresponden con los documentos 15 y 16 de la #OpOposición

#OpEuribor II: Die Nachforschungen gehen weiter

Das Ausmaß, das die #OpEuribor in den ersten Tagen nach ihrem Start in den Medien und sozialen Netzwerken angenommen hat, war relativ überraschend. Einerseits verwundert es, angesichts seiner Ernsthaftigkeit, dass noch niemand das Thema zuvor aufgegriffen hatte. Andererseits ist es erstaunlich zu sehen, wie die Webseite nach wenigen Tagen bereits Tausende von Besuchern hatte und sich zugleich eine Welle der Aktivität im Internet ausbreitet und zahlreiche E-Mails eingehen mit eigenen Beobachtungen zum Thema, mit Angeboten zur Zusammenarbeit und viele, viele Nachrichten, die uns Mut zusprechen wollen. Vielen Dank dafür!

Alle Informationen und Meinungen, die bei uns eingehen, werden von uns gründlich ausgewertet und analysiert und wir erkennen bereits, wie die Nachforschungen immer mehr an Form gewinnen und sich ausdefinieren. Daher ist es nur angemessen, die Schlussfolgerungen auf dieser Seite Stück für Stück zu aktualisieren und mit allen Lesern zu teilen, um gleichzeitig einige Interpretationen zu klären und zu korrigieren, die wir als fehlerhaft und potenziell gefährlich erachten.

Viele Leute haben geschrieben, um uns mitzuteilen, dass die von uns geforderten Daten über die Interbanken-Transaktionen auf der Webseite von Reuters oder auf der Seite der European Banking Federation (EBF) zur Verfügung stehen. Natürlich sind wir uns der Existenz dieser Tabellen bewusst, allerdings finden sich in ihnen ausschließlich finale Zahlen, die zwar theoretisch einem Angebotszinssatz entsprechen, allerdings wissen wir weder wie sich diese Zahlen ergeben haben, noch ob tatsächlich echte Einlagentransaktionen zwischen den Banken stattgefunden haben.

Wir möchten daran erinnern, dass die Definition dieses Index in Spanien kraft Gesetzes wie folgt lautet:

«7. Interbankenreferenz auf ein Jahr. Definiert sich als das einfache arithmetische Mittel der Einzelwerte aller Bankwerktage des Monat des durch die European Banking Federation veröffentlichten Geldmarktsatzes für auf Euro lautende Einlagentransaktionen für Zwölfmonatsgeld. Er berechnet sich anhand des Angebots einer Auswahl von Banken für Operationen mit Banken ähnlicher Kategorie (EURIBOR)». Rundschreiben Nr. 7/1999, vom 29. Juni 1999 (Span. Gesetzblatt (BOE) vom 19. Juli 1999).

Nach Angaben der EBF selbst, setzt sich der Euribor aus den Angebotszinssätzen der Mitgliedsbanken der genannten Organisation zusammen. Diese Angebotszinssätze folgen (oder zumindest sollte es so sein) dem Geldpreis, den diese selben Banken im Interbankenmarkt festlegen. Von der Vielfalt der Akteure und der mit diesen Angebotszinssätzen durchgeführten Operationen hängen in der Konsequenz also die Objektivität und Neutralität des berechneten und veröffentlichten Euribor ab.

Zweifellos sind die Operationen, aus denen sich diese Zahl ergeben sollte, ausschlaggebend. In der Gesetzgebung für die Banco de España, die noch aus der Zeit vor dem Euribor stammt, ist für die Berechnungsmethode des Mibor (des damaligen Referenzzinssatzes am spanischen Interbankenmarkt) ausdrücklich von Operationen mit Finanzinstituten die Rede, die sich zu einem Zinssatz bestimmte Geldmengen leihen bzw. erhalten. Mit der Einführung des Euribor im Jahr 2000 wurde das entsprechende Rundschreiben der Banco de España angepasst und ein Index durch den anderen ersetzt, allerdings ohne die Erfordernis tatsächlicher Operationen anzupassen, die als notwendig erachtet wurden, um die Objektivität und Neutralität in der Berechnung der Daten garantieren zu können.

Die Situation ist also folgendermaßen: wenn man die Zinssätze als Angebot interpretiert, ohne dass tatsächliche Operationen auf dem Interbankenmarkt stattfinden, dann haben wir also einen Zinssatz – den Euribor – auf Grundlage einer Umfrage, welche die Banken der EBF untereinander durchführen. Eine Umfrage legt also den Zinssatz und damit den Preis des Geldes auf dem Markt fest? Welches Gleichgewicht besteht denn dann zwischen den Parteien, die einen Hypothekenvertrag abschließen? Lässt sich eine einfache Umfrage etwa nicht durch die Mitglieder dieser European Banking Federation manipulieren? Wie soll es so möglich sein, diese Berechnung durch öffentliche Organe überwachen und überprüfen zu lassen?

Wenn der Interbankenmarkt derzeit tatsächlich gelähmt ist und die Europäische Zentralbank eigentlich den Preis des Geldes bestimmt (nämlich 1%, der Satz zu dem sie das Geld an die Banken verleiht), dann kann man es doch nicht hinnehmen, dass die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen deutlich höhere Zinsen an dieselben Banken zahlen müssen. Der Index hat hier seine reale Funktion verloren.

Die Nachforschungen gehen weiter, aber die Fragen bleiben weiter offen. Wir bestehen auf unserem Recht auf Information und darauf, alle Mechanismen und Prozesse zur Berechnung des Euribor kennen zu dürfen. Wir bestehen darauf, dass es die Pflicht der Behörden ist, ganz gleich ob Verwaltung oder Gerichtsbarkeit, die Aktivitäten der Banken zu überwachen, sowie zu erfahren und zu erklären, wie diese die öffentlichen Gelder aus den Bankenrettungen einsetzen, und wie sich ihre Praktiken auf den Wohlstand und die Gerechtigkeit in der Gesellschaft auswirken.

Willkommen zu #OpEuribor

Der Referenzzinssatz Euribor ist heute eine grundlegende Bezugsgröße für Hypotheken und Darlehen. Dies geht so weit, dass viele Familien direkt von den Schwankungen dieses Wertes abhängig sind. Aber was ist, wenn alles nur eine Lüge wäre? Was, wenn die Daten seit Jahren gefälscht worden wären? Wir haben Grund zu der Annahme, dass es genauso ist und das Mindeste, was wir verlangen, ist die nötige Transparenz, um den Verdacht zu überprüfen.

Auf dieser Webseite erklären wir, was der Euribor eigentlich ist, wie er berechnet wird, wie er Sie und viele Ihrer Mitmenschen direkt betrifft. Außerdem erklären wir die Nachforschungen, die wir angestellt haben, um zu klären, ob der Euribor in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden Regeln und Gesetzen veröffentlicht wurde.

Diese Kampagne verfolgt zwei Hauptziele:

  1. Die öffentliche Anklage der Intransparenz und Geheimniskrämerei in Bezug auf alles, was mit dem Euribor, seiner Berechnung und Veröffentlichung zu tun hat. Es stellen sich die folgenden grundlegenden Fragen:
  • Wie kann es sein, dass es für einen Referenzzinssatz, der das Leben von Millionen Menschen unmittelbar beeinflusst, keine direkte Kontrolle durch die öffentlichen Organe gibt?
  • Wie kann es sein, dass seine Berechnung und Veröffentlichung vollständig in der Verantwortung privater Organisationen liegen, nämlich der European Banking Federation und des weltweit größten Anbieters von Finanzinformationen, Thomson Reuters?
  • Was ist eigentlich aus der Untersuchung geworden, die im Oktober 2012 durch die Europäische Kommission gestartet wurde, und in deren Rahmen es aufgrund ernsthafter Verdachtsmomente bezüglich Manipulationen des Euribor zu Razzien in den Büros europäischer Großbanken kam? Warum hat man seitdem nie wieder etwas über die Sache gehört?
  • Welche Beziehung besteht zwischen dieser Untersuchung und einer kürzlich von der kanadischen Börsenaufsicht gestarteten Untersuchung über eine mögliche weltweite Manipulation von Darlehenszinssätzen?
  • Warum sind die Daten über die der Berechnung des Euribor zugrundeliegenden Transaktionen nicht öffentlich zugänglich, obwohl sie dies nach den für den Euribor geltenden Regeln eigentlich sein müssten?
  • Wie kann es sein, dass Banken, die Konkurs erklärt haben oder mit öffentlichen Mitteln gerettet wurden, wie z.B. Dexia oder die irischen Banken, weiterhin zu den »erstklassigen« Banken Europas zählen (den »Panel-Banken«), und zur Feststellung des Euribor beitragen können?

2. Die Möglichkeit, diese Unregelmäßigkeiten in Gerichtsverfahren zu verwerten. Für diesen Zweck werden Vorlagen für Informationsanfragen an die Banken bereitgestellt.

Wir vertrauen auf die Kraft der Zusammenarbeit im Netz und erbitten daher die Beteiligung der unterschiedlichsten Fachleute: von Juristen, Wirtschaftswissenschaftlern und Experten in diesem Bereich, bis hin zu Video Artists, Journalisten und natürlich alle, die auf irgendeine Weise vom Euribor betroffen sind.

Es handelt sich um eine wirklich ernste Angelegenheit, die schwerwiegende Auswirkungen haben könnte. Deshalb geben wir folgende Hinweise:

  • Ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse! Lesen Sie sich zunächst die gesamte Information auf dieser Webseite aufmerksam durch.
  • Die Klage, die wir aufgrund der hier verfügbaren Information einreichen wollen, bezieht sich in erster Linie auf die Intransparenz und Unzugänglichkeit, die im Zusammenhang mit den eigentlich objektiven Operationen herrschen, mit denen der Referenzzinssatz Euribor berechnet und veröffentlicht wird.
  • Der mangelnde Zugang zu diesen Daten, den wir auf aktive und passive Weise eingefordert haben, bietet Anlass für den nahe liegenden Verdacht von Unregelmäßigkeiten in der Berechnung und Veröffentlichung des Euribor.
  • Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würde es sich hierbei um einen Betrug von historischen Ausmaßen handeln. Aus diesem Grund fordern wir die zuständigen Behörden auf, entsprechende Untersuchungen einzuleiten.

Willkommen zu #OpEuribor